06. Dezember 2016 Thema: Anträge und Stellungnahmen, Fraktion Von Christian Hader
Die Sachverhaltsschilderung in der Beschlussvorlage zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Alte Ziegelei“ ist offenbart, dass es vorliegend nur um private Interessen geht und folgt dem seit 2010 verfolgten Muster der Zurückdrängung öffentlicher Interessen und der Belange des Natur- und Umweltschutzes zugunsten privater Profitgier.
Von Anfang des Verfahrens im Jahre 2010 an, hatte die SPD darauf hingewiesen, dass die rechtlich nicht unproblematische Unterlassung einer Umweltverträglichkeitsprüfung eine Belastung für das gesamte Verfahren darstellen werde und bis heute hat sich daran nichts geändert. Das Einzige, was sich geändert hat ist der Bebauungsplan. Dies geschah entweder, um Verstöße zu heilen (z.B. die satzungswidrige Beseitigung schützenswerter Bäume) oder Merkwürdigkeiten auszuräumen, erinnert sei in diesem Zusammenhang an die angeblichen Ausgleichszahlungen an den NABU, die den NABU schon im Juni 2012 zu einem deutlichen Dementi im Lokal-Anzeiger veranlassten.
Was uns nun vorgelegt wird, ist allerdings unübertroffen:
1. Da wir doch tatsächlich vorgetragen, durch die geplante Änderung werde den „Bauherrn eine attraktive Möglichkeit zur Vergrößerung ihrer Gartenflächen eröffnet“. Das ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten, weil hier in Wahrheit nichts anderes geschehen soll, als die Legalisierung der jahrelang geduldeten illegalen Nutzung landwirtschaftlicher Fläche. Wir fragen uns, wo hier der sonst sofort hörbare Aufschrei der CDU-Fraktion bleibt, wenn es um widerrechtliche oder illegale Nutzung oder um Zweckentfremdung landwirtschaftlicher Fläche geht. Wir werden das nicht hinnehmen und den Vorschlag ablehnen.
2. Auch an anderer Stelle wird nach gleichem Muster verfahren. Da sollen doch tatsächlich „Flächen mit Bindung für Bepflanzung und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ den privaten Bauherrn zur „Erweiterung ihrer Grundstücke angeboten“ werden. Man muss sich wohl fragen dürfen, ob bei Aufstellung der Planung die Grundstücke zu klein veranschlagt waren, damit dem einen oder anderen die Zustimmung leichter fiel oder ob sich am Anfang eines solchen Projekte „kleine“ Grundstücke besser vermarkten lassen. Sicher ist, dass hier die anfänglich hoch gehaltene Fahne des Naturschutzes zugunsten privater Nutzung der ehemals festgesetzten „Flächen mit Bindung für Bepflanzung und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ sang- und klanglos eingerollt wird. Auf eine Begründung verzichten die Verfasser der Stellungnahme an dieser Stelle. Scheinbar ist man sich der politischen Unterstützung der Maßnahme schon sicher. Auch diese geplante Änderung wird von uns entschieden abgelehnt.
3. Auch die Sachverhaltsschilderung in der von einer Bebaubarkeit eines Bauplatzes zu lesen ist, wo noch gar kein Bauplatz besteht, erstaunt doch sehr. Hier geht es um die nachträgliche Verwertung eines Grundstücks aus wirtschaftlichen Interessen. Der Hinweis, dass damit der „bereits an die Gemeinde abgeführte Infrastrukturbeitrag nachträglich erhöht wird“, offenbart nur was offensichtlich war.
Neben diesen schwerwiegenden Einwänden gegen die geplante Änderung des Bebauungsplanes „Alte Ziegelei“ kündigen wir bereits jetzt an, dass wir strikt auf die Einhaltung des § 25 HGO (Mitwirkungsverbot bei Betroffenheit) achten und im Zweifelsfall auch nachträglich rechtliche Prüfungen veranlassen werden.
Zusammenfassend fordern wir den Gemeindevorstand auf, mit allen Mitteln dafür zu sorgen, dass die dem geltenden Bebauungsplan entsprechenden Rechts- und Gebietszustände umgehend hergestellt werden. Eine weitere stillschweigende Duldung bebauungsplanwidriger und satzungswidriger Zustände und die illegale Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen kann nicht hingenommen werden.