1. Beigeordneter
Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde.
Der Gemeindevorstand setzt sich zusammen aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, dem Ersten Beigeordneten (dem allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bei dessen Verhinderung; § 47 Satz 1 HGO) und (mindestens einem) weiteren Beigeordneten (§ 65 Abs. 1 HGO).
Derzeit hat der Groß-Zimmner Gemeindevorstand 8 Mitglieder, davon stellt die SPD den 1. Beigeordneten und 1weiters Mitglieder.
1. Beigeordneter
Beigeordneter