02. August 2017 Thema: Anträge und Stellungnahmen, Fraktion Von Christian Hader
Am 03. Mai 2017 waren die Pläne für die Sanierung der Brunnerstraße und den Ausbau der Heinrich-Brücher-Straße bereits in Anliegerversammlungen vorgestellt worden. Auf der Tagesordnung für die Sitzung der Gemeindevertretung am 06.06.2016 erschienen die beiden Punkte jedoch nicht. Insofern durften die Fraktionen davon ausgehen, dass die Gemeindevertretung drüber noch nicht zu entscheiden hat.
Auf Nachfrage eine Mitglieds der SPD-Fraktion im Vorfeld zur Sitzung des Planungs- und Umweltauschuss wurden die verschiedenen Ausbaumöglichkeiten zwar am 29.05.2017 vorgestellt, da es aber keine konkrete Beschlussempfehlungen gab und noch gar nicht feststand, welche Ausbauvariante, besonders im Fall der Brunnerstraße, von der Gemeindeverwaltung empfohlen würde, durften die Fraktionen immer noch davon ausgehen, dass die Entscheidung erst nach weiteren Beratungen getroffen werden sollten.
Den Fraktionen waren und sind bisher auch keine Unterlagen oder Pläne zur Verfügung gestellt worden, auf deren Grundlage eine Beratung möglich gewesen wäre.
Umso erstaunlicher war dann, dass der Gemeindevorstand wenige Tage vor der Sitzung am 06.06.2017 den Antrag stellte die beiden Bauvorhaben auf die Tagesordnung aufzunehmen.
Wie sollen ehrenamtliche Gemeindevertreter ohne nähere Informationen, ohne Pläne und ohne die Empfehlung der Fachleute aus der Gemeindeverwaltung über solch wichtige und teilweise auch in den Anliegerversammlungen kontrovers diskutierten Ausbaupläne entscheiden? Am 06.06.2017 waren jedenfalls die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung überhaupt nicht gegeben.
Außerdem konnte auch in formeller Hinsicht nicht von besonderer Dringlichkeit, mit welcher die Aufnahme auf die Tagesordnung begründet werden sollte, die Rede sein. Die Anwohnerversammlung lag zu dem Zeitpunkt, als die Einladung für die Gemeindevertretersitzung verschickt wurde schon mehrere Wochen zurück. Insofern wäre es ein Leichtes gewesen zu diesem Zeitpunkt die betreffenden Tagesordnungspunkte aufzunehmen und den Gemeindevertretern die notwendigen Informationen zukommen zu lassen. Allein aus dem Umstand, dass dies – warum auch immer – versäumt wurde, lässt sich keine Dringlichkeit ableiten. Eine solche liegt normalerweise nur vor, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Einladung und der Sitzung der Gemeindevertretung neue Aspekte hinzukommen, die eine kurzfristige Entscheidung notwendig machen. Dies war vorliegend offensichtlich nicht gegeben. Alle Informationen lagen dem Gemeindevorstand schon längere Zeit vor, nur die Fraktionen waren eben nicht informiert worden.
Die Verzögerungen beim Straßenausbau sind also nicht auf die Fraktionen von SPD und Grüne zurückzuführen, sondern hätten bei einer ordentlichen Vorarbeit des Bürgermeisters bzw. des Gemeindevorstandes verhindert werden können.