Der Gemeindevorstand wird beauftragt analog zu den Beschlüssen aus den Jahren 2020 und 2021 eine Regelung zur Erstattung der Betreuungskosten und des Mittagessensgelds der Kitaeinrichtungen für Familien, welche die Betreuung auf Grund von Betreuungsverboten bzw. Betretungsverboten nicht in Anspruch nehmen konnten, vorzuschlagen und der Gemeindevertretung zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Hier geht’s zum Antrag der SPD-Fraktion