Antrag der SPD-Fraktion zum NVP – Schülerbeförderung von Klein- nach GroßZimmern und umgekehrt – Ausnahmeregelung wegen gefährlichem Schulweg
Sehr geehrter Herr Pentz,
folgenden (Ergänzungs-)Antrag bitten wir der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Zimmern zum TOP 9 der Sitzung 05. Februar 2019 vorzulegen :
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Groß-Zimmern bittet in den Gemeinsamen Nahverkehrsplan für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg 2019 – 2024 aufzunehmen, dass die Wegestrecke von Klein-Zimmern nach Groß-Zimmern als gefährlich für die Schülerinnen eingestuft wird und diese die Beförderunskosten erstattet bekommen.
Begründung:
Gemäß § 161 des Hessischen Schulgesetzes haben Kinder ab der 5. Klasse bis zum Abschluss der Mittelstufe sowie in erstattungsfähigen Bildungsgängen der Berufsschulen bei einer Mindeststrecke von drei Kilometern Anspruch auf Koste nübernahme .
Der Weg der Schülerinnen und Schüler des Ortsteiles Klein-Zimmern liegt laut Mitteilung des Landkreises knapp unter drei Kilometern und diese erhalten somit keine Kostenerstattung.
Nach § 161 II S. 2 Hessischen Schulgesetz kann davon abgewichen werden, wenn der Schulweg als gefährlich eingestuft wird.
Wir halten dies für die Schülerinnen und Schüler des Ortsteils Klein-Zimmern für gegeben. Der Schulweg führt über eine stark befahrene Kreisstraße bzw. durch einen (befestigten) Feldweg.